Cad Cam Implantatprothetik Weitere Technologien
Schnarcherschiene
VierQ 44809 Bochum
Schnarcherschiene

Leisten gesetzliche Krankenkassen eine Kostenerstattung für intraorale Protrusionsschienen („Schnarchschiene“, „Anti-Schnarchschiene“) bei Schnarchen und Schlafapnoe?

Derzeit ist keine der (über 70 weltweit existierenden) Schienen im sog. Heilmittelverzeichnis für gesetzliche Krankenkassen des Gesundheitsministeriums gelistet. Das heißt: es besteht von dieser Seite her kein Anspruch auf Kostenerstattung für Kassenpatienten.

Bei Schlafapnoe können die Kosten für eine Protrusionsschiene in Einzelfällen erstattet werden, was in der Praxis zunehmend geschieht. Das ist nach Prüfung durch die Krankenkasse eine Kulanzfrage. Die Erfolgsaussichten nach einem entsprechenden Antrag des Patienten hängen von der gestellten Diagnose (Schnarchen oder Schlafapnoe), vom nachzuweisenden Schieneneffekt sowie von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Für die Behandlung des reinen Schnarchens werden die Kosten einer Schienentherapie grundsätzlich abgelehnt.

Zurück

Lesehilfe Drucken Aktuelles

Der Sonne entgegen

Wer der Sonne entgegenwandert, lässt den Schatten hinter sich.
(Fritz Wolke)

mehr »
Montag, 14. Mai 2012

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzenmehr »

Kategorie: Aktuelle Meldungen ZTI

Zu allen Mitteilungen

Veranstaltungen

Intraorale Protrusionsschienen bei Schlafapnoe und Schnarchen

25.02.2012 - 9:00

Parkrestaurant Herne
Herne

Referent:
Dr. med. Jürgen Langenhan

mehr »

Zu allen Veranstaltungen